Unternehmer sollten nach Angaben des Steuerzahlerbundes ab 2017 nur noch elektronische Ladenkassen einsetzen, die Einzeldaten speichern können und einen Datenexport ermöglichen. Denn am 31. Dezember 2016 läuft die aus dem Jahr 2010 stammende Übergangsregel für diese Kassenmodelle aus. Werden die alten Kassen weiter eingesetzt, bestehe ab dem Jahr 2017 die Gefahr, dass die Finanzverwaltung Umsätze hinzuschätze.